Bitte beachten Sie!
Kevin Lachmann2021-12-01T14:04:52+01:00Zahlstelle im Kundenzentrum am Hauptbahnhof! Sie wurden in den Bussen der VLG kontrolliert und konnten keine gültige Fahrtberechtigung vorweisen? Die Barbegleichung bzw. Kartenzahlung des gegen Sie erhobenen erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) von 60 Euro ist, aufgrund der aktuellen Lage in Verbindung mit den erlassenen Corona-Schutzmaßnahmen, ab sofort ausschließlich im Kundenzentrum der NVG möglich. Es wird daher [...]